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   LAG Brandenburg, 29.09.1999 - 7 Sa 60/98   

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LAG Brandenburg, 29.09.1999 - 7 Sa 60/98 (https://dejure.org/1999,39407)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.1999 - 7 Sa 60/98 (https://dejure.org/1999,39407)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 (https://dejure.org/1999,39407)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 300/05

    Entscheidung der Einigungsstelle nach PersVG ST

    Das beklagte Land hat deshalb - wenn auch geraume Zeit nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990 (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) und zum Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1; vgl. LAG Brandenburg 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 -) - eine gesetzliche Regelung geschaffen, die hinsichtlich der Mitbestimmung bei Kündigungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und insoweit einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden sollte.
  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 302/05

    Ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats bei einer ordentlichen

    Das beklagte Land hat deshalb - wenn auch geraume Zeit nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990 (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) und zum Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1; vgl. LAG Brandenburg 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 -) - eine gesetzliche Regelung geschaffen, die hinsichtlich der Mitbestimmung bei Kündigungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und insoweit einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden sollte.
  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05

    Prüfung einer Kündigung hinsichtlich fehlerhafter Personalratsbeteiligung;

    Das beklagte Land hat deshalb - wenn auch geraume Zeit nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990 (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) und zum Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1; vgl. LAG Brandenburg 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 -) - eine gesetzliche Regelung geschaffen, die hinsichtlich der Mitbestimmung bei Kündigungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und insoweit einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden sollte.
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