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LAG Brandenburg, 29.09.1999 - 7 Sa 60/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 300/05
Entscheidung der Einigungsstelle nach PersVG ST
Das beklagte Land hat deshalb - wenn auch geraume Zeit nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990 (…BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) und zum Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1; vgl. LAG Brandenburg 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 -) - eine gesetzliche Regelung geschaffen, die hinsichtlich der Mitbestimmung bei Kündigungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und insoweit einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden sollte. - BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 302/05
Ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats bei einer ordentlichen …
Das beklagte Land hat deshalb - wenn auch geraume Zeit nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990 (…BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) und zum Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1; vgl. LAG Brandenburg 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 -) - eine gesetzliche Regelung geschaffen, die hinsichtlich der Mitbestimmung bei Kündigungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und insoweit einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden sollte. - BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
Prüfung einer Kündigung hinsichtlich fehlerhafter Personalratsbeteiligung; …
Das beklagte Land hat deshalb - wenn auch geraume Zeit nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990 (…BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) und zum Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1; vgl. LAG Brandenburg 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 -) - eine gesetzliche Regelung geschaffen, die hinsichtlich der Mitbestimmung bei Kündigungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und insoweit einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden sollte.